Zuchtzulassung für Danish Swedish Farmdog Hündinnen beim VDH
Reinrassigkeit und Ahnentafel
Der Hund muss reinrassig sein und eine vom FCI anerkannte Ahnentafel besitzen. Liegt die Ahnentafel aus dem Ausland vor, muss diese zusätzlich vom VDH anerkannt und im Original eingereicht werden.
Gesundheitsanforderungen
Der Hund muss die vom VDH festgelegten Gesundheitsvoraussetzungen erfüllen:
Hüftgelenksdysplasie (HD):
- Die Untersuchung erfolgt frühestens ab 15 Monaten.
- Die Röntgenaufnahmen werden von einem zugelassenen Tierarzt erstellt und an eine vom VDH benannte Stelle zur Auswertung weitergeleitet.
- Ergebnisse A und B qualifizieren den Hund grundsätzlich für die Zucht, während ein Ergebnis C nur dann akzeptiert wird, wenn die Parungsparte eines der besseren Ergebnisse (A oder B) vorweist. Hunde mit den Bewertungen D oder E sind hingegen von der Zucht ausgeschlossen.
- Wichtig: Diese HD-Prüfung galt bis August 2024, wird aber seitdem nicht mehr vom VDH verlangt. Bei Nela und den Deckrüden wurden sie noch durchgeführt.
Patella-Luxation (PL):
- Auch diese Untersuchung kann frühestens ab 15 Monaten erfolgen.
- Sie darf ausschließlich von Untersuchern durchgeführt werden, die vom BPt (Bundesverband praktizierender Tierärzte) anerkannt sind; hierfür muss das vom VDH bereitgestellte Formular verwendet werden.
- Hunde, die als „patella-frei“ bewertet werden, sind zur Zucht zugelassen.
- Hunde mit dem Ergebnis „Patella-1“ dürfen nur mit Hunden verpaart werden, die als ED-frei eingeschätzt sind, während Hunde mit einer Bewertung von Patella-2 oder schlechter von der Zucht ausgeschlossen sind.
DNA-Fingerprint
Vor der Teilnahme an einer Zuchtzulassungsveranstaltung muss der Hund einen DNA-Fingerprint erhalten, um seine Identität eindeutig nachzuweisen.
- Hierzu ist ein entsprechendes Blutabnahmeformular (bei VDH anzufordern) durch einen Tierarzt auszufüllen.
- Die Bearbeitung erfolgt über Laboklin. Auch dieser Fingerprint wird dem VDH übermittelt.
Ausstellungsnachweise
- Teilnahme an Ausstellungen:
Die Hündin muss bei mindestens zwei nationalen oder internationalen Ausstellungen angemeldet gewesen sein und dabei mindestens einmal eine Bewertung von „gut“ erreicht haben - Prüfung bei Ausstellung:
Zudem muss die Hündin bei einer Ausstellung angemeldet werden, bei der der VDH eine eingehende Prüfung vornehmen kann. Dabei werden Phänotyp (Formwert), Zahnstatus und das Verhalten des Hundes beurteilt. - Hinweis: Teilnahme an Austellungen nur mit gültiger Tollwutimpfung möglich
- Teilnahme an Ausstellungen:
Anforderungen an den Deckrüden
Der Deckrüde muss grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie die Zuchthündin erfüllen – von der Ahnentafel über die Gesundheitsprüfungen bis hin zu den weiteren Voraussetzungen.
Sachkundenachweis des Züchters
Der Züchter bzw. die Züchterin muss dem VDH gegenüber einen Sachkundenachweis erbringen. Dies erfolgt durch die Teilnahme an Schulungen, die von den Akademie des VDH angeboten werden.
Vor-Ort-Kontrolle durch einen Zuchtwart
Ein Zuchtwart besucht den Züchter vor Ort, um zu überprüfen, ob die Bedingungen für eine fachgerechte Aufzucht der Welpen gegeben sind.
Dokumentation aller Nachweise
Sämtliche erforderlichen Unterlagen, wie die Ahnentafel, Gesundheitsnachweise, DNA-Fingerprint und Ausstellungsprotokolle, müssen dem VDH vorgelegt werden, um die Zuchtzulassung zu erlangen
Welpenabnahme
Nach jedem Wurf erfolgt in der 8. Lebenswoche eine Abnahme der Welpen durch den zuständigen Zuchtwart, um die Einhaltung der Zuchtstandards sicherzustellen
Deckrüde
Der Deckrüde muss beim FCI zuglassen sein. Kommt er aus dem Ausland muss der VDH den Deckhund genehmigen. Die erfolgte Deckung muss den VDH gemeldet werden. Ebenso ob der Deckakt erfolgreich war.